Mit Polizei und Justiz hat frau oder auch man schnell einmal zu tun. Und dann? Meistens Ratlosigkeit. Das Recht funktioniert ganz anders als das alltägliche Leben.
Leute werden mit ihren Problemen und Schwierigkeiten, die sich aus der Rechtspflege des Staates ergeben, alleine gelassen. Oft haben sie sogar die minimalen Widerspruchsmöglichkeiten, die ihnen auf legalen Weg offenstünden, in Wirklichkeit nicht. Mangels Wissen, mangels Geld, aber auch weil der oder die einzelne mit den verschlungenen Irrwegen der Justiz schlicht überfordert ist. Hier fehlt Zusammenwirken, kontinuierliches Engagement.
Deshalb: Die Solidaritätsgruppe. Eine Gruppe nur und ausschließlich zu dem Zweck, ein bißchen dagegenzuhalten: Wenn die Staatsmacht an die Tür klopft. Beraten, Informationen geben, mögliche Auswege aufzeigen. Das ist, was wir vorhaben.
Miteinander ist besser als alleine.
"Chancengleichheit" zwischen Behörden und dem oder der einzelnen wird sich nie herstellen lassen, das ist von Anfang an nicht vorgesehen. Aber viellleicht läßt sich die himmelweite Ungleichheit ein wenig verringern.
Wir machen keine Trennung zwischen "politischen" und "unpolitischen" Delikten. "Rechtshilfe" muss wesentlich mehr sein, als die Aufarbeitung von rechtlichen Verwicklungen nach Demonstrationen. Ein Verfahren wegen Diebstahl oder auch Drogenbesitz hat mit den Verhältnissen in dieser Gesellschaft zu tun. Eine Strafe wegen Schwarzfahrens oder -sehens ebenso. Arbeitslose haben mit Arbeits- und Sozialamt Schwierigkeiten, StudentInnen wegen der Familienbeihilfe Probleme, eine überhöhte Rechnung von irgendeiner dubiosen Firma hat beinahe schon jedeR bekommen.
Auf wessen Seite wir jeweils stehen? Bei den von vornherein Schwächeren.
So wichtig uns Parteilichkeit mit den Betroffenen ist, so wichtig ist uns die Distanz zu den "Taten". Es ist nicht unsere Sache, ob ihr "schuldig" oder "unschuldig" seid - wir sind nicht eure RichterInnen. Wir beurteilen nicht, wir verurteilen nicht, wir klatschen auch nicht Beifall, wir sind im Rahmen unserer begrenzten Möglichkeiten behilflich. Eine Bitte: Keine Illusionen. Es wird nicht oft möglich sein, irgendwen "herauszuhauen". Auch bei sorgfältigster Arbeit nicht. Dazu ist das Recht grundsätzlich zu sehr gegen "uns". Aber unter Umständen hilft schon Information darüber, was einem und einer bevorsteht, viel. Und manchmal lassen sich auch verschiedene Möglichkeiten aufzeigen, die den Schaden begrenzen.
Wichtig ist uns weiters: Der oder die Betroffene bestimmt zu jedem Zeitpunkt, und zwar völlig, den Gang des Verfahrens. Auch wenn wir es hundertmal besser wissen, es ist nicht UNSER Verfahren.
Was wir nun tatsächlich tun können:
- Die Rechtslage mit euch durchbesprechen
- Euch bei einfachen Verwaltungsstrafverfahren helfen
- Sich gemeinsam auf Polizei- und Gerichtstermine vorbereiten
- Kontakt zu anderen Einrichtungen, die Beratung anbieten, herstellen
- Rechtsanwälte empfehlen
- Kontakt zu anderen Leuten, die ein ähnliches Verfahren am Hals haben,
vermitteln
- Öffentlichkeit schaffen
- Bei Rechtshilfeworkshops von euch teilnehmen
Was wir auch tun wollen:
Einen Zusammenhang herstellen. Zwischen Einzel"schicksalen" und der Politik, gerade im Polizei- und Justizbereich. Gesetze und Gesetzesnovellen kritisch hinterfragen. Grund- und BürgerInnenrechte einfordern. Polizei"über"griffe anprangern. Weil das mittlerweile viel zu wenig passiert und dringend nötig scheint.
Was wir nicht tun können:
Wir sind keine AnwältInnen und können daher keine Vertretung vor Gericht übernehmen.
Öffentlicher Beratungstermin: Jeden ersten Dienstag im Monat, ab 18 Uhr, in der Bürogemeinschaft Schottengasse; Wien I, Schottengasse 3A/Stiege 1/4. Stock/Tür 59
Aus organisatorischen Gründen können wir mit der Beratung erst um 18:00 beginnen, daher macht es keinen Sinn bereits eine halbe Stunde davor zu erscheinen.
Öffentlicher Beratungstermin: Jeden ersten Donnerstag im Monat, ab 18 Uhr, in der Bürogemeinschaft Schottengasse; Wien I, Schottengasse 3A/Stiege 1/4. Stock/Tür 59
Auf Wunsch werden Frauen ausschließlich von Frauen beraten. In dringenden Fällen sind wir telefonisch oder per E-Mail erreichbar (siehe Box).
Bitte haben sie Verständnis, dass wir keine telefonischen Rechtsberatungen durchführen können. Die Telefonnummer ist lediglich zur Erstinformation und Terminvereinbarung vorgesehen.
Unsere Arbeit passiert ausschließlich kostenlos und ehrenamtlich. Trotzdem benötigen wir jedoch einiges an Geld, u. a. für Fachliteratur oder für Kopier- und Telefonkosten. Wir ersuchen daher um Spenden:
Spendenkonto:
IBAN: AT472032010404605497
BIC: ASPKAT2L (Sparkasse Oberösterreich)
lt. auf "Solidaritätsgruppe"
(Regelmäßige Spenden machen die Deckung unserer Kosten planbarer und
ermöglichen uns kontinuierliche Arbeit. Überlegt euch bitte die Einrichtung
eines Dauerauftrags, jeder noch so kleine Betrag ist herzlich willkommen.)