Neues Versammlungsgesetz – Anlassgesetzgebung?

Wien, 27.April 2017 – Die gestern vom Nationalrat beschlossenen Änderungen des Versammlungsgesetzes bringen keine Verbesserungen mit sich, sondern entpuppen sich als schlecht geplante Anlassgesetzgebung.

Verlängerung der Anzeigefrist

Geplant wird, die Anzeigefrist von Versammlungen von 24 Stunden auf 48 Stunden zu erweitern. Die Verlängerung der Frist wird seitens des Vereins Solidaritätsgruppe nicht begrüßt, sie stellt aber an sich noch keine Verletzung der Versammlungsfreiheit dar. Was sich dabei aber vergeblich wünscht, ist die Anpassung von anderen Anzeigefristen. Beispielsweise müssen Versammlungen, bei welchen eine öffentliche Straße benützt wird, nach § 86 StVO bereits drei Tage vor der Abhaltung angezeigt werden. Wäre die Änderung durchdacht gewesen, so müsste man aus legistischer Sicht auch diese Frist anpassen.

Untersagung von Versammlungen

Nach der bisherigen Rechtslage können Versammlungen dann untersagt werden, wenn deren Zweck den Strafgesetzen zuwiderläuft oder deren Abhaltung das öffentliche Wohl oder die öffentliche Sicherheit gefährdet. Die mit der geplanten Änderung ins Augenmerk genommenen Versammlungen (politische Tätigkeit von Drittstaatsangehörigen) können bereits nach der derzeitigen Lage untersagt werden. Aus unserer Perspektive besteht aus diesem Grund keine Notwendigkeit zur Änderung. Es stellt sich heraus, dass mit diesem Vorhaben keine Verbesserungen gewollt sind, sondern lediglich Antworten auf tagespolitische Themen gegeben werden. Das Versammlungsgesetz in seiner derzeitigen Ausführung ist absolut ausreichend.

Versammlungsgesetz derzeit ausreichend

Die Probleme, welche der Gesetzesentwurf lösen möchte, können bereits mit der derzeitigen Gestaltung des Versammlungsgesetzes gelöst werden. Weshalb es unseren politischen Entscheidungsträgern nicht möglich ist, dies zu sehen und auch zu kommunizieren, ist uns nicht verständlich. .Am meisten ist an diesem Entwurf zu kritisieren, dass es sich dabei um eine Anlassgesetzgebung handelt. Es sollte möglich sein, bei solchen tagespolitischen Fragen standhaft zu bleiben und festzustellen, dass die derzeitige Rechtslage dafür ausreichend ist. Die geplanten Änderungen führen zur Befürchtung, dass bei anderen Fragen, weitgreifendere – noch weniger durchdachte – Änderungen vorgenommen werden.

Vollständige Stellungnahme des Vereins Solidaritätsgruppe, die auch während der extrem kurzen Begutachtungsfrist dem Nationalrat zugegangen ist.

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